Baugewährleistungs-Versicherung für Bauträger

Seit gut einem Jahr bietet sich Bauunternehmern die Möglichkeit, sich vor den finanziellen Folgen von Gewährleistungsverpflichtungen zu schützen. Interessanterweise wird diese Absicherungsmöglichkeit nun auch Bauträgern und Generalübernehmern, die keine eigenständigen Bauleistungen erbringen, auf der Basis von Objektdeckungen zur Verfügung gestellt. Diese Unternehmen waren bisher gezwungen, Risikovorsorge eigenständig vorzuhalten.Voraussetzung ist die vorangehende Prüfung des Bauvorhabens, des Bauvertrages sowie der Bonität des Bauträgers/Generalübernehmers durch den Versicherer. Weiterhin ist eine gutachterliche Baubegleitung durch technische Experten vorgesehen. Die Besonderheit: der Bauherr/Auftraggeber kann im Falle der Insolvenz des Bauträgers einen direkten Anspruch gegen den Versicherer richten.Im Ergebnis heißt dies, dass Bauträger und Bauherren gemeinsam davor geschützt werden, dass sie unverantwortet die Folgen der Insolvenz von bauausführenden Firmen zu tragen haben.

 

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