Beschädigte Wasserleitungen gefährden Versicherungsschutz- Relevanz für Zwangs- und Insolvenzverwalter sowie für Hausverwaltungen
Während einer Frostperiode müssen Wasserleitungsrohre regelmäßig auf eventuelle Schäden überprüft werden. Unterläßt ein Hausbesitzer diese Untersuchung, und fällt aufgrund einer beschädigten Wasserleitung die Heizungsanlage aus, so entfällt der Anspruch auf Leistung aus der Wohngebäudeversicherung.
Frankfurt/M., AZ.: 7 U 37/99
Im Ergebnis bedeutet dies, dass in erster Linie Hausbesitzer, in zweiter Linie aber auch alle sonstigen für die Einhaltung von Obliegenheiten (Vorsicht: Versicherungsschutz ist gefährdet!) verantwortlichen wie z.B. Hausverwalter, Zwangsverwalter und Insolvenzverwalter einem Unterlassungsrisiko ausgesetzt sind. Dieses sollte soweit möglich durch organisatorische Maßnahmen und Regelungen minimiert werden, um eine ansonsten hieraus resultierende eventuelle persönliche Haftung abzuwenden.
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